Zweifamilienhaus in einem kleinen Lärchenwald, in der Nähe vom Parkplatz und einem Kinderspielplatz.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.